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 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN von btuned.de 


1 VERTRAGSABSCHLUSS UND EINGANGSBESTIMMUNGEN
1.1. Für Verträge des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten (nachfolgend vereinfacht Kunde genannt) mit btuned.de gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
1.2. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch btuned.de zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
1.3. Alle Angebote sind freibleibend. An abgegebene Angebote bleibt btuned.de maximal 14 Tage gebunden.
1.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.

2 URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
2.1. Jeder btuned.de erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von btuned.de weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
2.4. Mit den Nutzungsrechten überträgt btuned.de dem Kunden das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von btuned.de und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an den Kunden über.
2.6. btuned.de hat das Recht, auf den Endprodukten als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt btuned.de zum Schadensersatz.
2.7. Vorschläge des Kunden oder dessen sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

3 VERGÜTUNG UND FÄLLIGKEIT
3.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
3.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
3.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist btuned.de berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
3.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die btuned.de für den Kunden erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.5. Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von btuned.de hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4 SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
4.1. Sonderleistungen wie z.B. die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
4.2. btuned.de ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kundens zu bestellen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von btuned.de abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Kunde, btuned.de im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Kunden zu erstatten.
4.5. Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Kunden vereinbart wurde.

5. EIGENTUMSVORBEHALT
5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Kundens.
5.3. btuned.de ist nicht verpflichtet, Dateien oder sonstige Unterlagen, die von btuned.de erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe dieser Originalunterlagen, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Auch diese Unterlagen dürfen nur nach vorhergehender Zustimmung von btuned.de durch den Kunden oder Dritte geändert werden.

6 KORREKTUR, FREIGABE UND BELEGMUSTER
6.1. Alle dem Kunden zur Stellungnahme, Korrektur und/oder Freigabe vorgelegten Inhalte sind vom Kunden vor Vervielfältigung auf Satz und sonstige Fehler sowie auf die Rechtmäßigkeit des Inhalts (insbesondere Wettbewerbsrecht, Warenzeichenrecht und Urheberrecht) zu prüfen und btuned.de zeitnah und schriftlich als produktionsreif zu erklären.
6.2. Wenn btuned.de dem Kunden Daten unter Angabe einer angemessenen Frist zur Stellungnahme, Korrektur und/oder Freigabe zukommen lässt, gelten diese als genehmigt, wenn btuned.de mit Ablauf der Frist keine Nachricht erhalten hat.
6.3. btuned.de haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Für die vom Kunden zur Produktion freigegebenen Arbeiten entfällt somit jede Haftung für btuned.de. Bei Änderungen nach Freigabe gehen alle entstehenden Kosten zu Lasten des Kunden.
6.4. Von allen Endprodukten überläßt der Kunden btuned.de unentgeltlich 10 einwandfreie Belege. btuned.de ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7 HAFTUNG
7.1. btuned.de verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet btuned.de für Erfüllungsgehilfen nicht.
7.2. Sofern btuned.de notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von btuned.de. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen.
7.3. Mit der Genehmigung (Freigabe) von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Kunden gilt das Produkt als mangelfrei angenommen und (zur Produktion) freigegeben. Der Kunde übernimmt damit die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild sowie die Rechtmäßigkeit aller Inhalte. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet btuned.de nicht.
7.4. Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von btuned.de.

8 GESTALTUNGSFREIHEIT, MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN, TERMINE
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. btuned.de behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Ist für die Leistung die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, verplichtet sich der Kunde auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten, dass sämtliche notwendigen Daten zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden.
8.3. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so verlängert sich die Fertigstellung um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Werden vom Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
8.4. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann btuned.de eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann btuned.de auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.5. Der Kunden versichert, daß er zur Verwendung aller btuned.de übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde btuned.de von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1. Gerichtsstand ist Sitz von btuned.de.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland

 

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